Verpflichtende Versicherungsnummernabfrage für Arbeitnehmer ab 2025
Eine Vielzahl der bestehenden Verfahren in der Sozialversicherung sollen effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessert werden. Daher wurde die generelle Pflicht
des Arbeitnehmers zur Vorlage eines Versicherungsnachweises am Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses durch den automatisierten Abruf der Versicherungsnummer seitens des Arbeitgebers bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgelöst.
Um den Datenabruf durchführen zu können, müssen zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zwingend folgende Angaben des Arbeitnehmers vorliegen:
· Name
· Anschrift
· Geburtsnamen
· Geburtsdatum
· Geburtsort
· Geburtsland
· Geschlecht
Bei Neueinstellungen bitten wir Sie daher den entsprechenden Personalfragebogen für neue Mitarbeiter vollständig auszufüllen und diesen vor Beschäftigungsbeginn an uns weiterzuleiten. Die Fragebögen
stehen Ihnen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von
Hierhammer & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Alle Informationen und Angaben aus diesem Mandanten-Merkblatt stellen lediglich einen allgemeinen Hinweis dar. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wir stehen Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung