Kanzlei aktuell 08/2024

Vorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.09.2024 möglich Wurden Unternehmer in 2023 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, erstatten die EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat nicht für umsatzsteuerliche Zwecke registriert und beträgt der Vergütungsbetrag mehr als 50 €, kann er die Vorsteuerbeträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren grundsätzlich geltend machen. […]

Wir sind umgezogen!

Am Standort Ansbach sind wir sind umgezogen: von der Welserstr. 8 in die Bahnhofstr. 2A. Telefon und Mail-Adresse sind unverändert geblieben. Kommen Sie doch selbst vorbei und machen sich ein Bild von unseren neuen Räumlichkeiten! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Kanzlei aktuell 01/2024

EILT! 11.1.2024 ist Fristende! Wahlrecht zur Entnahme von privat mitgenutzten Photovoltaikanlagen mit 0% Umsatzsteuer – Terminsache 11.01.2024 ! Sehr geehrte Damen und Herren, wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen auch auf diesem Wege ein gutes und gesundes neues Jahr! Im Rahmen einer aktuellen Regelung des Bundesfinanzministeriums möchten wir […]

Jahresrückblick 2023

2023 war wieder ein pralles Jahr mit jeder Menge Aktivitäten für unser Team und für jeden persönlich. Grund genug, im Folgenden einige unserer Highlights kurz darzustellen. (Jede Menge mehr und laufend aktualisiert findet sich auf unseren LinkedIn- und Instagram-Kanälen.)     Strategiesitzung: Im Februar fiel der Startschuss für unsere Arbeitkreise zur Umsetzung der „Agenda 2030“ mit […]

Kanzlei aktuell: Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften

Geld (Bild: Bernd Meidel)

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bestehen hinsichtlich der Verrechnung von Verlusten mit anderen Gewinnen erhebliche Einschränkungen. Es gilt der Grundsatz, dass Verluste aus Kapitaleinkünften nur mit Gewinnen anderer Kapitaleinkünfte verrechnet werden dürfen. Dabei ist eine weitere Einschränkung bei Aktien zu beachten. Verluste aus Aktienverkäufen können ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.