Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bestehen hinsichtlich der Verrechnung von Verlusten mit anderen Gewinnen erhebliche Einschränkungen. Es gilt der Grundsatz, dass Verluste aus Kapitaleinkünften nur mit Gewinnen anderer Kapitaleinkünfte verrechnet werden dürfen. Dabei ist eine weitere Einschränkung bei Aktien zu beachten. Verluste aus Aktienverkäufen können ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.
Was dabei zu beachten ist und welche Verfahrensweisen möglich sind, lesen sie in der eben erschienenen Ausgab von „Kanzlei aktuell„, die Sie HIER als PDF herunterladen können.