Cryptovision TSE: Aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen

Seit 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.

Das D-TRUST TSE Modul von cv cryptovision GmbH

Eine auf Hardwarebasis (USB-Stick oder SD-/SIM-Karte) entwickelte TSE der Firma cv cryptovision GmbH wurde unter dem Namen D-TRUST TSE Modul vertrieben.

Wichtige Informationen zur Zertifizierung der TSE Version 1

Das Bundeszentralamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BDI) veröffentlichte bereits am 08.07.2022, dass die Zertifizierung der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH zum 07.01.2023 ausläuft.

Gut zu wissen: Übergangsregelungen und Fristen

Mit Schreiben vom 13.10.2022 stellte die Finanzverwaltung klar, dass Steuerpflichtige eine vor dem 07.07.2022 erworbene und nicht mehr zertifizierte TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH bis zum 31.07.2023 nutzen können, ohne nachteilige Folgen bei einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau. Die Finanzverwaltung hat diese Übergangsregelung schließlich mit dem BMF-Schreiben vom 16.03.2023 ergänzt. Danach müssen Steuerpflichtige umgehend handeln und den Austausch der bestehenden TSE-Kassensysteme in Auftrag geben, sobald die TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH zertifiziert wurde. Schließlich wurde die „Nichtbeanstandungsregelung“ bis zum 31.07.2024 für die Version 1 und eine bis dahin nicht zertifizierte Version 2 verlängert.

Am 15.05.2023 wurde nun die cryptovision TSE Version 2 zertifiziert.

Was müssen Steuerpflichtige nun tun?​

Unternehmer, die derzeit noch die TSE Version 1 nutzen, müssen umgehend den Austausch durch die neue zertifizierte cryptovision TSE Version 2 auf den Weg bringen, um die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung zu erfüllen.