Kanzlei aktuell 12/2025

Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge im Unternehmen

Immer mehr Unternehmen setzen auf Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge. Dienstwagen mit Stecker, Wallboxen zu Hause und Ladesäulen auf dem Firmengelände sind Alltag. Und Elektrofahrzeuge sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch steuerlich attraktiv. So hat die Finanzverwaltung am 11. November 2025 ein neues Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 29. September 2020 und gilt- wie bisher -grundsätzlich für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2030. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Ab 2026 ändern sich vor allem die Regeln für Strom, den Mitarbeiter zu Hause für den betrieblichen Dienstwagen selbst bezahlen.

Die Details finden Sie in unserer aktuellen Ausgabe von „Kanzlei aktuell“ (PDF)