Kanzlei aktuell 02/2026

Grundsteuer - (c)- Bernd Meidel

Anzeigepflicht für Änderungen 2025 bei der Grundsteuer Sollten im Kalenderjahr 2025 Änderungen an Ihren Grundstücken eingetreten sein, ist zu überprüfen, ob eine Grundsteuer-Änderungsanzeige beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Betroffen von der Anzeigepflicht sind insbesondere folgende Änderungen:   Änderungen des Grundstückswerts: bei An- und Umbauten, die die Wohn- bzw. Nutzfläche erhöhen oder reduzieren bei Neubauten auf […]