Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt:
„Bundesweit werden derzeit im Namen der Finanzverwaltung Phishing-E-Mails zu angeblichen Betriebsprüfungen versendet. Diese tragen häufig den Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO“, enthalten meist PDF-Anhänge und werden dem Anschein nach von einer E-Mail-Adresse der Ministerien der Bundesländer (in Bayern beispielsweise Poststelle @ stmfh.bayern.de) verschickt.
Hierbei handelt es sich um Phishing-E-Mails – das Bayerische Landesamt für Steuern warnt eindringlich
vor derartigen Betrugsversuchen.
Betriebsprüfungsanordnungen werden bundesweit durch die jeweils zuständigen Finanzämter verschickt – in keinem Falle durch E-Mails von Ministerien. Außerdem erfolgen die Prüfungsanordnungen in Bayern nicht per E-Mail, sondern über das gesicherte ELSTER-Postfach oder postalisch in Papierform. Zudem würden echte Prüfungsanordnungen stets den Namen des Empfängers bzw. Unternehmens, die Adresse, die Steuerarten und Besteuerungszeiträume sowie auch den Namen der Betriebsprüferin bzw. des Betriebsprüfers enthalten und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versandt werden.
Wir empfehlen dringend, solche Phishing-E Mails unverzüglich zu löschen und keinesfalls auf enthaltene Links oder Buttons zu klicken, wenn Unsicherheit über die Herkunft besteht. Die Steuerverwaltung fragt niemals per E-Mail nach sensiblen Daten wie Steuernummer, Kontoverbindung, Kreditkartennummer, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen. Steuerrelevante Nachrichten werden ausschließlich über das gesicherte ELSTER Postfach zugestellt; es werden keine Steuerdaten oder Rechnungen als Anhang per E-Mail versendet.“
Pressemitteilung 15.07.2026 (BayLfSt)
Mit freundlichen Grü.en
Ihr Team von
Hierhammer & Kollegen GmbH
Steuerberatungsgesellschaft