Kanzlei aktuell 11/2025

Einheitlicher Empfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden

Ab Oktober 2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen.
Künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen (sogenannter „IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“).
Ziel ist es, Überweisungsvorgänge besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen. Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen.
Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.
Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.
Um Fehler bei einer Überweisung oder verspätete Steuerzahlungen zu vermeiden, ist ein SEPA-Lastschriftmandat für die Finanzämter zu empfehlen.