EILT!
11.1.2024 ist Fristende!
Wahlrecht zur Entnahme von privat mitgenutzten Photovoltaikanlagen
mit 0% Umsatzsteuer – Terminsache 11.01.2024 !
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen auch auf diesem Wege ein gutes
und gesundes neues Jahr!
Im Rahmen einer aktuellen Regelung des Bundesfinanzministeriums möchten wir Sie über eine kurzfristige
Möglichkeit informieren, die sich auf die umsatzsteuerliche Behandlung privat mitgenutzter Photovoltaikanlagen
(im folgenden PV-Anlagen) auswirken kann und kurzfristigen Handlungsbedarf und Entscheidungsbedarf
mit sich bringt.
Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, die umsatzsteuerliche Entnahme von PV-Anlagen mit einer
installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von max. 30 kw (peak) unter bestimmten
Voraussetzungen zu ermöglichen.
Alle Details lesen Sie in unserem Newsdienst „2024-01-Kanzlei-aktuell„. (Download als PDF)
(Wenn auch Sie diesen kostenfreien Service nutzen wollen, reicht eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular.)