Künstlersozialabgabe 2022: Meldepflicht bis zum 31.03.2023

Künstlersozialabgabe: Wer muss zahlen?

Unternehmen, die Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen, müssen eine sogenannte Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse entrichten. Hierfür muss an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilgenommen werden.

Die Künstlersozialkasse verpflichtet Unternehmen, die regelmäßig Aufträge zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Ihr Unternehmen an selbständige Künstler und Publizisten vergeben, zu einer Abgabe in Form einer Umlage gem. § 23 KSVG, die zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung erhoben wird.

Wie berechnet man die Künstlersozialabgabe?

In die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind einzubeziehen alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlte Entgelte, z.B. Gagen, Honorare, Tantiemen, Lizenzen etc., aber auch freiwillige Leistungen für die Altersversorgung, Sachleistungen oder Auslagen und Nebenkosten.

Bis wann muss die Künstlersozialabgabe gemeldet werden?

Bis zum 31.03. eines Folgejahres sind die Beiträge auf dem entsprechenden Vordruck an die Künstlersozialkasse zu melden.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird jährlich für das folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt für 2022: 4,2 % sowie für 2023: 5,0%.

Ihr Team von

Hierhammer & Kollegen GmbH

Steuerberatungsgesellschaft